Kategorie: Hauptverein
Von: Vorstand
Wiederaufnahme des Sportbetriebs in städtischen Schulsporthallen
Weitere Lockerungen im Sport
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
städtische Sporthallen dürfen für den Vereinsbetrieb am 2.06.2020 wieder öffnen.
Sofern die Abteilungen die Auflagen aus der Coronaschutzverordnung, respektive der
Hygienemaßnahmen, erfüllen können, darf der Trainings- und Übungsbetrieb somit wieder aufgenommen werden.
Darüber, ob und in welchem Umfang der Sportbetrieb wieder beginnen kann, informieren die Abteilungen separat.
Die Coronaschutzverordnung gilt auch für den Trainingsbetrieb auf städtischen oder vereinseigenen Freiluftsportanlagen.
Bleibt gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
euer Vorstandsteam
Sportvereinigung Heepen e.V.
Geschäftsstelle
Altenhagener Straße 42
33719 Bielefeld